Friedenslinde

Ökologischer Wohnhof an der Friedenslinde

Die Wohnanlage wurde im Jahr 2005 vom Landratsamt Lichtenfels mit dem Goldenen Ammoniten ausgezeichnet, den die Anwohner voller Stolz auf diesem Stein in der Mitte des Platzes präsentieren. Mit dem Goldenen Ammoniten werden gelungene bauliche Maßnahmen Landkreis alle zwei Jahre gewürdigt.

Goldener Ammonit

Die Gestaltung des öffentlichen Platzes erfolgte in Abstimmung mit den Anwohnern. So entstand eine Rasenfläche mit geschotterten Laufwegen, die von den Kindern gern als Spielfläche genutzt wird und durch Blumenbeete aufgelockert ist. Die Sitzgruppe unter der Linde wird nicht nur von den Anwohnern als Treffpunkt für einen Feierabendplausch sondern auch von Touristen und Radfahrern als Rastplatz genutzt.

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Ökologischer Wohnhof an der Friedenslinde

Ökologischer Wohnhof an der Friedenslinde

Eine Idee

Die Gestaltung des Wohnumfeldes gewinnt einen immer größeren Stellenwert. Die Lage und Qualität, öffentliche und private Freiräume, bestimmen schließlich den Wohnwert genauso wie Größe, Zuschnitt und Ausstattung eines Wohnhauses. Erst beides zusammen - Wohnhaus und Wohnumfeld - machen Wohnen attraktiv.

Innentraum und Außenraum

Die sorgfältige Planung und Gestaltung der neuen Wohnbebauung an der Friedenslinde bietet den baldigen Bewohnern eine Wohnqualität, die in herkömmlichen Neubaugebieten meist nicht erreichbar ist. Einsichtsgeschützte Gärten und Remisen für Sitzplätze ermöglichen durch die gute, windgeschützte Lage ein fast ganzjähriges Essen, Arbeiten und Leben im Freien. Räume und Freiräume geben erst das Gefühl der Geborgenheit und einem geschützten Zuhause. Durch die Gruppierung der Gebäude und dem gemeinsamen kommunalen Patz ist andererseits Begegnung und eine lebendige Nachbarschaft gegeben. Es können hier drei Einfamilienwohnhäuser gebaut werden.

Bewohnermitwirkung

Die Bebauung an der Friedenslinde wurde von einer Agenda 21 Arbeitsgruppe aus Ebensfeld entwickelt. Bürger planten somit für ihre neuen Bürger. Durch Gestaltungskriterien wurde der Planung soweit ein Rahmen gegeben, dass ein harmonisches Gesamtbild entsteht und der einzelne Bewohner ideale Randbedingungen vorfindet. Die Bestimmung der Hausgrundrisse und des Innenraums sowie eine gefühlvolle Gestaltung, bleibt den neuen Bewohnern vorbehalten.

Leben im Dorf

Leben im Dorf bedeutet für viele Menschen Lebensqualität pur, kurze Wege, z.B. zum nahen Biolandbauern, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Bahnhof, zur Schule, zum Kindergarten. Begegnung, ein kurzes Gespräch auf der Straße, Lebensräume für Kinder. Mittendrin sein, dabei sein, dazugehören.

Grundstücke

Grundstücke

I - 334 m²

II - 436 m²

III - 450 m²

Eine Bebauung ist ab sofort möglich

Die Grundstücke sollten jedoch bis 2002 bebaut sein

Alle 3 Grundstücke wurden im Frühjahr 2002 verkauft, die Häuser werden gerade erstellt. Gerne können Sie diese vor Ort besichtigen.

Gestaltungsrichtlinien "Friedenslinde in Ebensfeld"

Neugestaltung des Platzes an der Friedenslinde - Verwertung des Gemeindegrundstückes Fl.-Nr. 257 Gemarkung Ebensfeld -

Auf Grundlage des Vorschlages der RAAB Baugesellschaft mbH & Co KG und in Anlehnung an die ursprünglichen Entwürfe des Agenda 21-Arbeitskreises II, wird der Platz an der Friedenslinde wie folgt neu gestaltet:

  1. Das Gemeindegrundstück mit der Flur-Nr. 257 wird in vier Plätze aufgeteilt:
    • Eine Teilfläche von ca. 330 m² wird öffentlicher Platz an der Friedenslinde.
    • Die andere Fläche wird in drei Baugrundstücke für Einfamilienwohnhäuser mit etwa 334 m², ca. 436 m² und ca. 450 m² aufgeteilt.
    • Die Häuser haben ein Aufmaß von ca. 8 m x 10 m und werden mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss erstellt.
    • Ein Bauzwang mit der RAAB Baugesellschaft mbH & Co KG besteht nicht.
  2. Bauliche Gestaltung der Gebäude
    • Die Gebäudegestaltung wird dem Charakter des Platzes und der umliegenden Bebauung angepasst. Die Gebäude müssen dabei eine rechteckige Grundform haben. Anbauten, wie Erker oder Türmchen sind nicht zulässig.
    • Die Häuser erhalten Satteldächer. Die Dacheindeckung ist rot. Dachgauben als Sattel- oder Schleppgauben sind zulässig, sofern diese nicht breiter als 1,50 m sind. Dachflächenfenster sind in Richtung Platz nicht zulässig.
    • Der Kniestock darf max. 70 cm betragen, die Dachneigung 42º bis 52º. Der Dachüberstand wird mit max. 0,5 m traufseitig und mit max. 0,4 m an den Ortgängen vorgesehen.
    • Die Fenster sind symmetrisch mit stehenden Fensterformaten anzuordnen und als Sprossenfenster aus Holz herzustellen. Auf der Platzseite sind die Fenster mit Holzfensterläden zu versehen.
    • Der Sockel der Gebäude soll auf 15 cm begrenzt werden. Die Putzkanten des Außenputzes sollen als gerundete Kanten ausgeführt werden. Das Farbkonzept ist mit dem Markt Ebensfeld abzustimmen.
    • Als Baustoffe sollen natürliche Baustoffe verwendet werden.
    • Die Nebengebäude sind entsprechend den Hauptgebäuden auszuführen. Dabei sind die Garagendächer als Satteldächer mit gleicher Dachneigung und gleicher Eindeckung wie die Haupthäuser herzustellen.
    • Für die Häuser wird die Herstellung einer Regenwasserzisterne für WC und Garten sowie eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung empfohlen.